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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht“ (ISSU) des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1063
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht“ (ISSU) des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 24. September 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1063)"

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juris-Abkürzung: SPGrSchulMAISSUfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:SPGrSchulMAISSUfAnl BR
Ausfertigungsdatum:24.09.2008
Gültig ab:01.10.2008
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2008, 1063
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach
„Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht“
(ISSU) des Studiengangs „Master of Education“ für
das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit
dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen
Vom 24. September 2008
Zum 22.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben.

§ 2
Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Tabelle 1 dargestellt.

§ 3
Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 4
Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:

1.

wissenschaftliche Hausarbeit (Bearbeitungsdauer: z.B. 2 bis 4 Wochen),

2.

Portfolio (semesterbegleitend),

3.

Präsentation und ggf. Dokumentation,

4.

Klausur,

5.

mündliche Prüfung.

(2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 2 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden.

(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in der Tabelle 1 aufgeführt.

§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache angefertigt. Nach Absprache mit der/dem Modulverantwortlichen ist auch eine andere Sprache möglich, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet ist.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

[Tabellen]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1

Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht (ISSU)

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/TP

CP

Prüfungsform

1. + 2. Sem.

ISSU M 8
Nachhaltige Entwicklung und Scientific Literacy in der Interdisziplinären Sachbildung / dem Sachunterricht

P

6

Seminar zu ausgewählten Fragestellungen im Rahmen von Nachhaltiger Entwicklung

MP

3

Wissenschaftliche Hausarbeit oder Portfolio oder Präsentation

2 S

 

 

 

 

 

 

 

sowie

 

 

 

 

 

 

Seminar zu ausgewählten Fragenstellungen im Rahmen von Scientific Literacy

 

3

2 S

Abschlussmodul

WP

21

Begleitseminare zu qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden

MP

 

Masterarbeit

insgesamt 4 S
(2 Seminare)

 

 

 

Forschungspraktikum

 

 

 

 

 

 

 

Masterarbeit

 

 

 

 

Erläuterung:
Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht
MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.


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