| 
Änderungen
Anlage 1.3 neu gefasst durch Ordnung vom 19. November 2019 (Brem.ABl. 2020 S. 103)
Anlage 1.3 geändert durch Ordnung vom 17. Februar 2021 (Brem.ABl. S. 518)
Anlage 1.5 geändert durch Ordnung vom 18. Januar 2023 (Brem.ABl. S. 126)
berichtigt, mehrfach geändert sowie Anlage 3 aufgehoben durch Ordnung vom 5. November 2024 (Brem.ABl. S. 1368; ber. S. 1396)*)
berichtigt sowie mehrfach geändert durch Ordnung vom 6. November 2024 (Brem.ABl. S. 1380)**)
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 5. November 2024 (Brem.ABl. S. 1368, 1369) gilt folgende Regelung:
”(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 im Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ (M.Ed.) an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium begonnen haben, beenden ihr Studium gemäß den Vorgaben im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik und Grundschule“ vom 3. Juli 2019, berichtigt am 10. September 2021. Wurde im Modul Masterarbeit das Prüfungsverfahren weder eröffnet noch abgeschlossen, absolvieren diese Studierenden das Modul Masterarbeit gemäß der vorliegenden geänderten Prüfungsordnung. ”]
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 6. November 2024 (Brem.ABl. S. 1380, 1381) gilt folgende Regelung:
”(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2025/26 ihr Studium im Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ im Fach Inklusive Pädagogik aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2025/26 im Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ im Fach Inklusive Pädagogik aufgenommen haben, verbleiben in der Anlage 1.3 für das Fach „Inklusive Pädagogik“ im Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik und Grundschule“ vom 3. Juli 2019, zuletzt geändert am 17 Februar 2021. Wurde im Modul Masterarbeit das Prüfungsverfahren weder eröffnet noch abgeschlossen, absolvieren diese Studierenden das Modul Masterarbeit gemäß der vorliegenden geänderten Ordnung. ”]