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Präambel sowie §§ 2 und 3 geändert durch Ordnung vom 04.11.2025 (Brem.ABl. S. 1040)1)
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 04.11.2025 gilt folgende Regelung:
„Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2026 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2026/27 ihr Studium im Masterstudiengang „Lehramt an Gymnasien/Oberschulen“ aufnehmen.”]