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Mehrfach geändert und berichtigt sowie Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 23.10.2024 (Brem.ABl. 2025 S. 126)1)
Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung gilt folgende Regelung:
(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 im Masterstudiengang „Materials Chemistry and Mineralogy“ ihr Studium an der Universität Bremen aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende geänderte Prüfungsordnung, wenn sie in geänderten Modulen noch kein Prüfungsverfahren eröffnet haben. Das jeweils eröffnete Prüfungsverfahren wird beendet, die Studierenden wechseln anschließend in die vorliegende Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.