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- Feuerwerk zum Jahreswechsel - Silvester darf erst ab 18 Uhr geknallt werden
Feuerwerk zum Jahreswechsel - Silvester darf erst ab 18 Uhr geknallt werden
Raketen und Böller rund um Rathaus und Roland in Bremen sowie am Zoo Am Meer in Bremerhaven sind verboten
Kurzbeschreibung
Am 31. Dezember darf nur in der Zeit von 18 bis 24 Uhr und noch eine weitere Stunde im neuen Jahr (am 1. Januar bis 1 Uhr) geknallt werden!
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle