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(1) Für die Teilnahme an einem der in der Anlage genannten postgradualen Studiengänge erhebt die Hochschule Bremen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Studiengebühr.
(2) Die Studiengebühr wird erhoben für die Teilnahme von Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums an Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien, in denen weitere wissenschaftliche oder berufliche Qualifikationen vermittelt oder abgeschlossene Studien vertieft oder ergänzt werden können.
Die Gebührenpflicht entsteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Studiengangs mit der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung in einem der in der Anlage genannten Studiengänge. Die Immatrikulation und die Rückmeldung setzen den Nachweis der Zahlung der Studiengebühr voraus.
zur Gebührenordnung für das Studium in postgradualen Studiengängen der Hochschule Bremen
I.
Gebührenpflichtige Studiengänge
Die Studiengebühr gemäß § 1 wird für folgende Studiengänge erhoben:
1.) Berufsbegleitender Studiengang „Business Administration“
II.
Höhe der Gebühren
1.) „Business Administration“
Die Studiengebühr beträgt insgesamt Euro 9.260 (DM 18.111).
Die Studiengebühr beträgt für das
| 1. Semester: | Euro | 2315 | (DM 4.527,75) |
| 2. Semester: | Euro | 2315 | (DM 4.527,75) |
| 3. Semester: | Euro | 2315 | (DM 4.527,75) |
| 4. Semester: | Euro | 2315 | (DM 4.527,75) |
Die Studiengebühr für die Wiederholung eines Semesters im Fall des Nichtantritts zur Prüfung oder des Nichtbestehens der Abschlussprüfung beträgt Euro 460 (DM 899,68).
Die Studiengebühr für das 1. und 2. Semester ist bei der Immatrikulation zu zahlen.
Die Studiengebühr für das 3. und 4. Semester ist bei der Rückmeldung für das 3. Semester zu zahlen.