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Der Magistrat verkündet die nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 5 der Verordnung über Parkgebühren vom 18. April 2006 (Brem.GBl. 2006, S. 201), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2024 (Brem.GBl. S. 1067) in Verbindung mit § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 und Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, beschlossene Gebührenordnung:
Für das Parken auf Parkflächen im Sinne des § 1 werden folgende Gebühren erhoben:
In der Zone 1 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 15 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 3 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 10,00 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen im Bereich der Innenstadt sowie die Straßen, Am Alten Vorhafen und Van-Ronzelen-Straße.
Der Bereich der Innenstadt wird durch folgende Straßen begrenzt: Deichstraße, Lloydstraße und Columbusstraße.
In der Zone 2 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 30 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 6 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 5,00 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in folgenden Straßen: An der Geeste, Marienstraße und den Max-Eyth-Platz.
In der Zone 3 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 40 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 8 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Für das Kurzzeitparken mit einer Höchstdauer von 20 Minuten beträgt die Gebühr 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 2,50 Euro.
Diese Zone umfasst ausschließlich den Parkplatz Stadthäuser.
In der Zone 4 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 40 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 8 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Für das Kurzzeitparken mit einer Höchstdauer von 20 Minuten beträgt die Gebühr 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 4,00 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in den übrigen Stadtgebieten.