Sie sind hier:
  • Gerichtsentscheidungen müssen kostenfrei für alle zugänglich sein

Gerichtsentscheidungen müssen kostenfrei für alle zugänglich sein

Vorstellung des 20. Jahresberichtes zur Informationsfreiheit

Der gleichzeitig mit dem 8. Jahresbericht zum Datenschutz veröffentlichte 20. Jahresbericht zur Informationsfreiheit zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ein hohes Interesse an Informationen zum Land Bremen und ihren beiden Städten Bremerhaven und Bremen haben. Die Einwohnerinnen und Einwohner unserer beiden Städte wissen um ihren Anspruch auf Informationszugang und nutzen diesen effektiv.

Ressort
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.