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Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen

Veröffentlichungsdatum:12.09.2023 Inkrafttreten01.10.2023
Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 504
Zitiervorschlag: "Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen vom 12. September 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 504)"

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juris-Abkürzung: BtMKVerbG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BtMKVerbG BR
Ausfertigungsdatum:12.09.2023
Gültig ab:01.10.2023
Gültig bis:31.01.2029
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2023, 504
Gliederungs-Nr:-
Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen
Vom 12. September 2023
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2023 bis 31.01.2029

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

§ 1
Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt an den in der Anlage aufgeführten Haltestellen, inklusive der Ersatzhaltestellen, des öffentlichen Personenverkehrs sowie im unmittelbaren Umfeld der Ein- und Ausgänge, Treppen sowie sonstigen Funktionsbereiche des öffentlichen Personenverkehrs.

§ 2
Betäubungsmittel- und Alkoholkonsumverbot

Der Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sowie von Alkohol ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes untersagt.

§ 3
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich entgegen § 2 Betäubungsmittel oder Alkohol konsumiert.

(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu einhundert Euro geahndet werden.

(3) Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 ist das Ordnungsamt Bremen.

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Es tritt am 31. Januar 2029 außer Kraft.

Anlage

Anlage zu § 1 Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen

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