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Dem am 30. Oktober 2009 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
(3) Wird der Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos oder tritt der Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 2 Satz 1 außer Kraft, ist dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
Bremen, den 22. Dezember 2009
Der Senat