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Gesetz über den Wegfall von Genehmigungen oder Zustimmungen nach dem Baugesetzbuch

Veröffentlichungsdatum:14.07.1987 Inkrafttreten01.07.1987 Zuletzt geändert durch:Überschrift und § 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.05.1998 (Brem.GBl. S. 134)
Fundstelle Brem.GBl. 1987, S. 215
Gliederungsnummer:2130-a-6
Zitiervorschlag: "Gesetz über den Wegfall von Genehmigungen oder Zustimmungen nach dem Baugesetzbuch vom 7. Juli 1987 (Brem.GBl. 1987, S. 215), zuletzt Überschrift und § 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1998 (Brem.GBl. S. 134)"

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juris-Abkürzung: BauGBGenWegfG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2130-a-6
juris-Abkürzung:BauGBGenWegfG BR
Ausfertigungsdatum:07.07.1987
Gültig ab:01.07.1987
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1987, 215
Gliederungs-Nr:2130-a-6
Gesetz über den Wegfall von Genehmigungen
oder Zustimmungen nach dem Baugesetzbuch
Vom 7. Juli 1987
Zum 29.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Überschrift und § 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.05.1998 (Brem.GBl. S. 134)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

§ 1

Die in § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und 3, §34 Abs. 5 Satz 2, § 35 Abs. 6 Satz 6, § 165 Abs. 7 und § 190 Abs. 1 des Baugesetzbuches vorgesehenen Genehmigungen oder Zustimmungen der höheren Verwaltungsbehörde oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde entfallen.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.

das Gesetz über den Wegfall von Genehmigungen und Zustimmungen nach dem Bundesbaugesetz vom 21. März 1977 (Brem.GBl. S. 197  2130-a-6),

2.

das Gesetz über den Wegfall von Genehmigungen nach dem Städtebauförderungsgesetz vom 26. September 1972 (Brem.GBl. S. 193  2130-m-2).

Bremen, den 7. Juli 1987

Der Senat


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