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Gesetz über die Ermächtigung des Senats zum Erlaß von Vorschriften über den auf Landesrecht beruhenden Inhalt des Bebauungsplanes

Veröffentlichungsdatum:31.05.1977 Inkrafttreten01.06.1977
Fundstelle Brem.GBl. 1977, S. 231
Zitiervorschlag: "Gesetz über die Ermächtigung des Senats zum Erlaß von Vorschriften über den auf Landesrecht beruhenden Inhalt des Bebauungsplanes vom 2. Mai 1977 (Brem.GBl. 1977, S. 231)"

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juris-Abkürzung: BauplLRErmG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BauplLRErmG BR
Ausfertigungsdatum:02.05.1977
Gültig ab:01.06.1977
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1977, 231
Gliederungs-Nr:-
Gesetz über die Ermächtigung des Senats zum Erlaß von Vorschriften
über den auf Landesrecht beruhenden Inhalt des Bebauungsplanes
Vom 2. Mai 1977
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) aufgrund des § 9 Abs. 4 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) beschlossene Gesetz:

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§ 1

Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß auf Landesrecht beruhende Regelungen in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen werden können und inwieweit auf diese Festsetzungen die Vorschriften des Bundesbaugesetzes Anwendung finden.

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§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 2. Mai 1977

Der Senat

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