Zum 02.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.08.2019 (Brem.GBl. S. 568) |
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
§ 1
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen besteht aus neun Senatoren oder Senatorinnen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 30. Oktober 1975 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats vom 15. Dezember 1971 (Brem.GBl. S. 259 1101-a-2) außer Kraft.
Bremen, den 30. Oktober 1975
Der Senat