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Gesetz über die Rechte der Bürgerschaft bei der Benennung von Mitgliedern in europäischen Organen

Veröffentlichungsdatum:27.10.1997 Inkrafttreten28.10.1997
Fundstelle Brem.GBl. 1997, S. 354
Gliederungsnummer:1100-a-4
Zitiervorschlag: "Gesetz über die Rechte der Bürgerschaft bei der Benennung von Mitgliedern in europäischen Organen vom 9. Oktober 1997 (Brem.GBl. 1997, S. 354)"

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juris-Abkürzung: EUOrgBürgRG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 1100-a-4
juris-Abkürzung:EUOrgBürgRG BR
Ausfertigungsdatum:09.10.1997
Gültig ab:28.10.1997
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1997, 354
Gliederungs-Nr:1100-a-4
Gesetz über die Rechte der Bürgerschaft bei
der Benennung von Mitgliedern in europäischen Organen
Vom 9. Oktober 1997
Zum 30.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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§ 1

Die Bürgerschaft (Landtag) wählt die von der Freien Hansestadt Bremen zubenennenden Mitglieder in den europäischen Organen für die Dauer der Wahlperiode dieser Organe.

Soweit von den Stadtgemeinden Mitglieder in den europäischen Organen zu benennen sind, werden diese von der zuständigen kommunalen Vertretungskörperschaft gewählt.

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§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 14. Oktober 1997

Der Senat

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