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Gesetz über die Rechte der Bürgerschaft bei der Benennung von Mitgliedern in europäischen Organen

Veröffentlichungsdatum:27.10.1997 Inkrafttreten28.10.1997 Zuletzt geändert durch:Berichtigung GBl. 1998 S. 93
Fundstelle Brem.GBl. 1997, S. 354, ber. 1998 S. 93
Gliederungsnummer:1100-a-4
Zitiervorschlag: "Gesetz über die Rechte der Bürgerschaft bei der Benennung von Mitgliedern in europäischen Organen vom 14. Oktober 1997 (Brem.GBl. 1997, S. 354, ber. 1998 S. 93), zuletzt Berichtigung GBl. 1998 S. 93"

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juris-Abkürzung: EUOrgBürgRG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 1100-a-4
juris-Abkürzung:EUOrgBürgRG BR
Ausfertigungsdatum:14.10.1997
Gültig ab:28.10.1997
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1997, 354, ber. 1998 S. 93
Gliederungs-Nr:1100-a-4
Gesetz über die Rechte der Bürgerschaft bei
der Benennung von Mitgliedern in europäischen Organen
Vom 14. Oktober 1997
Zum 03.07.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung GBl. 1998 S. 93

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

§ 1

Die Bürgerschaft (Landtag) wählt die von der Freien Hansestadt Bremen zubenennenden Mitglieder in den europäischen Organen für die Dauer der Wahlperiode dieser Organe.

Soweit von den Stadtgemeinden Mitglieder in den europäischen Organen zu benennen sind, werden diese von der zuständigen kommunalen Vertretungskörperschaft gewählt.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 14. Oktober 1997

Der Senat


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