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Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie

Veröffentlichungsdatum:06.12.1972 Inkrafttreten07.12.1972
Fundstelle Brem.GBl. 1972, S. 247
Gliederungsnummer:2040-h-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 21. November 1972 (Brem.GBl. 1972, S. 247)"

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juris-Abkürzung: PolhDAusbAbkG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2040-h-1
juris-Abkürzung:PolhDAusbAbkG BR
Ausfertigungsdatum:21.11.1972
Gültig ab:07.12.1972
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1972, 247
Gliederungs-Nr:2040-h-1
Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung
der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst
und über die Polizei-Führungsakademie
Vom 21. November 1972
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem in Mainz am 28. April 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 21. November 1972

Der Senat

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