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Gesetz zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei bei der Strafverfolgung

Veröffentlichungsdatum:16.09.1992 Inkrafttreten17.09.1992
Fundstelle Brem.GBl. 1992, S. 294
Gliederungsnummer:205-d-2
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei bei der Strafverfolgung vom 8. September 1992 (Brem.GBl. 1992, S. 294)"

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juris-Abkürzung: PolStrZustErwAbkG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 205-d-2
juris-Abkürzung:PolStrZustErwAbkG BR
Ausfertigungsdatum:08.09.1992
Gültig ab:17.09.1992
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1992, 294
Gliederungs-Nr:205-d-2
Gesetz zu dem Abkommen über die erweiterte
Zuständigkeit der Polizei bei der Strafverfolgung
Vom 8. September 1992
Zum 29.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem in Saarbrücken am 8. November 1991 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 4 Abs. 3 für die Freie Hansestadt Bremen in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben.

(3) Das Gesetz über das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Bundesländer bei der Strafverfolgung vom 24. Februar 1970 (Brem.GBl. S. 29 - 205-d-1) tritt an dem Tage außer Kraft, an dem das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Bundesländer bei der Strafverfolgung vom 6. November 1969 außer Kraft tritt. Der Tag nach Satz 1 ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben.

Bremen, den 8. September 1992

Der Senat

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