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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes

Veröffentlichungsdatum:23.05.2019 Inkrafttreten24.05.2019
Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 336
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 336)"

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juris-Abkürzung: HSchulZulStVtrG BR 2019
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:HSchulZulStVtrG BR 2019
Ausfertigungsdatum:14.05.2019
Gültig ab:24.05.2019
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2019, 336
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
und zur Änderung des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes
Vom 14. Mai 2019
Zum 27.05.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

(1) Dem am 21. März 2019 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*)

Fußnoten

*)

[Gemäß Bekanntmachung vom 26. November 2019 (Brem.GBl. S. 630) tritt der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Absatz 1 am 1. Dezember 2019 in Kraft.]

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Artikel 2
Änderung des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes

(Änderungsanweisungen)

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Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 14. Mai 2019

Der Senat

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