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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des ökologischen Landbaus

Veröffentlichungsdatum:27.12.2021 Inkrafttreten28.12.2021
Fundstelle Brem.GBl. 2021, S. 930
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des ökologischen Landbaus vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. 2021, S. 930)"

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juris-Abkürzung: ÖkLbStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ÖkLbStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:14.12.2021
Gültig ab:28.12.2021
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2021, 930
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen
und dem Land Niedersachsen im Bereich des ökologischen Landbaus
Vom 14. Dezember 2021
Zum 02.05.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

(1) Dem am 11. November 2021 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des Ökologischen Landbaus wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.*)

Fußnoten

*)

Gemäß Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (Brem.GBl. S. 1) ist der Staatsvertrag am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

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