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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Freien Hansestadt Bremen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen

Veröffentlichungsdatum:11.02.2004 Inkrafttreten12.02.2004
Fundstelle Brem.GBl. 2004, S. 35
Gliederungsnummer:2122-f-2
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Freien Hansestadt Bremen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen vom 3. Februar 2004 (Brem.GBl. 2004, S. 35)"

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juris-Abkürzung: PsychThVersWBRStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2122-f-2
juris-Abkürzung:PsychThVersWBRStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:03.02.2004
Gültig ab:12.02.2004
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2004, 35
Gliederungs-Nr:2122-f-2
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien
Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über
die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der
Freien Hansestadt Bremen zum Versorgungswerk der
Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Vom 3. Februar 2004
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.

Bremen, den 3. Februar 2004

Der Senat

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