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Dem am 17. November 2020 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.*)
(3) Vereinbarungen, die auf Grundlage des § 6 des Staatsvertrages geschlossen werden, sind im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen zu veröffentlichen.
Bremen, den 22. Dezember 2020
Der Senat
Gemäß Bekanntmachung vom 14. Januar 2021 (Brem.GBl. S. 26) ist der Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 2 am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.