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Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz

Veröffentlichungsdatum:28.07.2014 Inkrafttreten29.07.2014
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 343
Gliederungsnummer:752-d-3
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 343)"

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juris-Abkürzung: EnWGVwAbkG BR 2014
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 752-d-3
juris-Abkürzung:EnWGVwAbkG BR 2014
Ausfertigungsdatum:22.07.2014
Gültig ab:29.07.2014
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2014, 343
Gliederungs-Nr:752-d-3
Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter
Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Vom 22. Juli 2014
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 18. März 2014 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Das Abkommen tritt nach seinem Artikel 5 Absatz 1 am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

Bremen, den 22. Juli 2014

Der Senat

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