Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Dem am 15. Mai 2023 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Vierten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
Anlage
Vierter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
(Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)
[Änderungsanweisungen]