Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag vom 21. November 2023

Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag

Veröffentlichungsdatum:21.11.2023 Inkrafttreten05.12.2023
Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 557
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag vom 21. November 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 557)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: Medien4ÄndStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:Medien4ÄndStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:21.11.2023
Gültig ab:05.12.2023
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2023, 557
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Vom 21. November 2023
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 15. Mai 2023 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Vierten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

Anlage

Vierter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
(Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

[Änderungsanweisungen]


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.