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  • Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag vom 24. November 2020

Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

Veröffentlichungsdatum:07.12.2020 Inkrafttreten08.12.2020
Fundstelle Brem.GBl. 2020, S. 1480
Zitiervorschlag: "Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag vom 24. November 2020 (Brem.GBl. 2020, S. 1480)"

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juris-Abkürzung: MedienÄndStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:MedienÄndStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:24.11.2020
Gültig ab:08.12.2020
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2020, 1480
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Vom 24. November 2020
Zum 21.01.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 12. Juni 2020 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Ersten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Erste Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben *)

Bremen, den 24. November 2020

Der Senat

Fußnoten

*)

Mangels Ratifizierung in allen Ländern ist der Erste Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 gegenstandslos.

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