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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen

Veröffentlichungsdatum:12.04.2022 Inkrafttreten13.04.2022
Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 230
Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen vom 29. März 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 230)"

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juris-Abkürzung: EGFL/ELERStVtrG BR 2022
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:EGFL/ELERStVtrG BR 2022
Ausfertigungsdatum:29.03.2022
Gültig ab:13.04.2022
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2022, 230
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und
dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer
Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen
Vom 29. März 2022
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

(1) Dem am 1. und am 15. Februar 2022 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie nationaler Fördermaßnahmen wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*)

Fußnoten

*)

[Gemäß Bekanntmachung vom 20. Juli 2022 (Brem.GBl. S. 396) ist der Staatsvertrag am 1. Februar 2022 in Kraft getreten.]

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