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Dem am 15. Dezember 2021 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.1)
[Gemäß Bekanntmachung vom 20. Juli 2022 (Brem.GBl. S. 397) ist der Staatsvertrag am 30. Juni 2022 in Kraft getreten.]