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Gesetz zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag

Veröffentlichungsdatum:11.04.2022 Inkrafttreten12.04.2022
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.04.2022 bis 29.06.2022Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 205

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juris-Abkürzung: Medien2ÄndStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:Medien2ÄndStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Vom 29. März 2022
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.04.2022 bis 29.06.2022

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 15. Dezember 2021 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.1)

Fußnoten

1)

[Gemäß Bekanntmachung vom 20. Juli 2022 (Brem.GBl. S. 397) ist der Staatsvertrag am 30. Juni 2022 in Kraft getreten.]

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