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- Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 12.10.2010
Festlegung der konkretisierten Altersgrenze für die Einstellung und Versetzung von Beamten (vgl. § 48a), den Regelungen der Innenrevision (vgl. neuer Teil Va) und der Beseitigung einer Regelungslücke im Bereich der Rechnungsprüfung (vgl. § 118)
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen