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  • Gesetz zur Änderung des Bremischen Höfegesetzes vom 19. Oktober 1965

Gesetz zur Änderung des Bremischen Höfegesetzes

Veröffentlichungsdatum:22.10.1965 Inkrafttreten01.04.2005
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2005 bis 22.12.2014Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.12.2014 (Brem.GBl. S. 775)
Fundstelle Brem.GBl. 1965, S. 134
Gliederungsnummer:7811-a-5

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juris-Abkürzung: HöfeGÄndG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7811-a-5
juris-Abkürzung:HöfeGÄndG BR
Dokumenttyp: Geschäftsordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7811-a-5
Gesetz zur Änderung des Bremischen Höfegesetzes
Vom 19. Oktober 1965
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2005 bis 22.12.2014
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.12.2014 (Brem.GBl. S. 775)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

§ 1

[Änderungsanweisungen zum Bremischen Höfegesetz vom 18. Juli 1899 (SaBremR 7811-a-2.]

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es findet auf Erbfälle, die vor diesem Zeitpunkt eingetreten sind, keine Anwendung. Die Anwendung ist auch dann ausgeschlossen, wenn Ehegatten im Güterstand der bremisch-rechtlichen Gütergemeinschaft leben, eine Besitzung zum Samtgut einer solchen Gütergemeinschaft oder zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehört hat und einer der Ehegatten im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes verstorben ist. Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.

Bremen, den 19. Oktober 1965

Der Senat


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