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Gesetz zur Aufhebung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses

Veröffentlichungsdatum:14.10.2025 Inkrafttreten15.10.2025
Fundstelle Brem.GBl. 2025, S. 993
Zitiervorschlag: "Gesetz zur Aufhebung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses vom 14. Oktober 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 993)"

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juris-Abkürzung: KNachwFStiftAufhG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:KNachwFStiftAufhG BR
Ausfertigungsdatum:14.10.2025
Gültig ab:15.10.2025
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2025, 993
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zur Aufhebung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses
und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses
Vom 14. Oktober 2025
Zum 14.11.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1
Gesetz zur Aufhebung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses

Die „Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses“ wird aufgehoben.

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Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses

(Änderungsanweisungen zum Gesetz zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses)

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Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz ist mit Wirkung vom 15. Oktober 2025 in Kraft getreten.

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