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Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen

Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz - BremWoBeG

Kurzbeschreibung

Dieses Gesetz soll Menschen mit Unterstützungsbedarf in unterstützenden Wohnformen (Bewohnerinnen und Bewohner) bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Bedürfnisse unterstützen, weil durch die Verknüpfung des Wohnens mit Unterstützungsleistungen die Gefahr einer Abhängigkeit von einem verantwortlichen Leistungsanbieter besteht. Das Gesetz soll Bewohnerinnen und Bewohner vor Benachteiligungen, die sich aus der Verknüpfung des Wohnens mit Unterstützungsleistungen ergeben, schützen.

Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
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