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Gesetz zur Verhütung von Schäden beim Umgang mit Fundmunition und Schrott vom 5. Juni 1953

juris-Abkürzung:MunSchVerhG BR
Ausfertigungsdatum:05.06.1953
Gültig ab:23.06.1953
Gültig bis:31.07.2008  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:SaBremR 2190-a-3, ,
SaBremR 2190-a-3
Gliederungs-Nr:2190-a-3
Gesetz zur Verhütung von Schäden beim Umgang mit Fundmunition und Schrott
Vom 5. Juni 1953

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 6 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 08.09.1970 (Brem.GBl. S. 94)

2.

§§ 2 und 6 geändert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 18.12.1974 (Brem.GBl. S. 351)

3.

§ 7 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.1990 (Brem.GBl. S. 469)

4.

§ 8 geändert durch Artikel 1 Nr. 13 des Gesetzes vom 22.03.2005 (Brem.GBl. S. 91)

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