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Gesetz zur Verteilung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer (Grunderwerbsteuerverteilungsgesetz - GrEStVG)

Grunderwerbsteuerverteilungsgesetz

Veröffentlichungsdatum:06.09.1983 Inkrafttreten01.01.1983
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1983 bis 01.01.2008Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1983, S. 457
Gliederungsnummer:60-m-1

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juris-Abkürzung: GrEStVG
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-m-1
Amtliche Abkürzung:GrEStVG
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:60-m-1
Gesetz zur Verteilung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer
(Grunderwerbsteuerverteilungsgesetz - GrEStVG)
Vom 6. September 1983
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1983 bis 01.01.2008

G aufgeh. durch Gesetz vom 30. April 2007 (Brem,GBl. S. 319)

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Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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§ 1

Von dem jeweiligen örtlichen Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer fließen vier Siebtel der Stadtgemeinde zu.

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§ 2

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1983 in Kraft.

Bremen, den 6. September 1983

Der Senat

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