Zum 17.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Artikel 1
NOOTS-Staatsvertrag
Dem am 5. März 2025 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten „Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag“ (NOOTS-Staatsvertrag) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern wird zugestimmt. Der NOOTS-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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