Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Nach der Einführung der Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden können damit auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren.