Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Haushaltssatzung der Stadt Bremerhaven für das Haushaltsjahr 2009 vom 11. Juni 2008

Haushaltssatzung der Stadt Bremerhaven für das Haushaltsjahr 2009

Veröffentlichungsdatum:13.08.2008 Inkrafttreten01.01.2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2010 bis 09.03.2010Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 03.12.2009 (Brem. GBl. 2010 S. 187)
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 265

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: BRHHSa BR 2009
Dokumenttyp: Satzungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BRHHSa BR 2009
Dokumenttyp: Satzung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Haushaltssatzung der Stadt Bremerhaven für das Haushaltsjahr 2009
Vom 11. Juni 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2010 bis 09.03.2010
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 03.12.2009 (Brem. GBl. 2010 S. 187)

§ 1
Haushaltsvolumen, Gesamtplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird in Einnahme und Ausgabe auf 559166280 EUR, die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 2400000 EUR festgestellt.

Der Gesamtplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.

§ 4
Kreditaufnahmen

(1) Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung von Ausgaben aufgenommen werden dürfen, wird auf 112500000 EUR festgesetzt.

Ab Oktober 2009 dürfen im Vorgriff auf die Kreditermächtigung des nächsten Haushaltsjahres Kredite bis zur Höhe von 6 v.H. des in § 1 festgestellten Betrages der Einnahme und Ausgabe aufgenommen werden. Diese Kreditaufnahmen sind auf die Kreditermächtigung des nächsten Haushaltsjahres anzurechnen.

Einnahmen aus Kreditaufnahmen dürfen in das folgende Haushaltsjahr umgebucht werden. Desgleichen dürfen am Anfang des folgenden Haushaltsjahres eingehende Einnahmen aus Kreditaufnahmen noch zugunsten des abzuschließenden Haushaltsjahres gebucht oder umgebucht werden.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenverstärkungskredite, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse aufgenommen werden dürfen, wird auf 90 Mio. EUR festgesetzt.

(3) Von der Stadtverordnetenversammlung dürfen nach Vorlage durch den Stadtkämmerer bis zu 6 Mio. EUR als Darlehen zur Finanzierung investiver Zwecke des Sondervermögens „Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven" zu Lasten des Eigenbetriebes nach § 26 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung aufgenommen werden.

(4) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Vorlage durch den Stadtkämmerer über die Aufnahme von Darlehen bis zu 9,5 Mio. EUR zur Finanzierung investiver Zwecke für den Wirtschaftsbetrieb „Seestadt Immobilien" zu Lasten dieses Betriebes nach § 26 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung.

(5) Nach Vorlage durch den Stadtkämmerer kann die Stadtverordnetenversammlung über die Aufnahme von Darlehen bis zu 2,5 Mio. EUR zur Finanzierung investiver Zwecke des Wirtschaftsbetriebes „StadtFinanz", zu Lasten des Wirtschaftsbetriebes nach § 26 Landeshaushaltsordnung beschließen.

(6) Der Zeitpunkt der Kreditaufnahme ist nach der Kassenlage, den jeweiligen Kapitalmarktverhältnissen und den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen zu bestimmen. Im Rahmen der Kreditfinanzierung können ergänzende Vereinbarungen getroffen werden, die der Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen und ähnlichen Zwecken bei bestehenden Schulden, neuen Krediten sowie Anschlussfinanzierungen für im Finanzplanzeitraum fällig werdende Tilgungen dienen (Inanspruchnahme von Derivaten).

(7) Für Umschuldungen dürfen Kredite aufgenommen werden, soweit diese nur der Tilgung von Schulden dienen.

[Anlage]

2. Nachtragshaushalt 2009 - Gesamtplan -Haushaltsübersicht

Nr. des Einzelplans

Bezeichnung

Änderung des Anschlags

um EUR

von EUR

auf EUR

 

EINNAHMEN

 

 

 

60

Allgemeine Verwaltung

610.740

 

610.740

61

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

42.121.920

 

42.121.920

62

Schulen

89.668.070

 

89.668.070

63

Kultur

1.899.400

 

1.899.400

64

Sozial- und Jugendhilfe

64.244.080

 

64.244.080

65

Gesundheits- und Jugendpflege

4.576.320

 

4.576.320

66

Bau- und Wohnungswesen

7.259.460

 

7.259.460

67

Öffentliche Einrichtungen und

7.162.120

 

7.162.120

68

Wirtschaftliche Unternehmen

6.000.000

 

6.000.000

69

Finanzen und Steuern

315.841.170

+ 19.783.000

335.624.170

 

Summen

539.383.280

+19.783.000

559.166.280

 

AUSGABEN

 

 

 

60

Allgemeine Verwaltung

11.256.040

 

11.256.040

61

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

54.969.810

 

54.969.810

62

Schulen

103.263.770

 

103.263.770

63

Kultur

18.319.470

 

18.319.470

64

Sozial- und Jugendhilfe

158.150.340

 

158.150.340

65

Gesundheits- und Jugendpflege

14.307.400

 

14.307.400

66

Bau- und Wohnungswesen

23.952.160

 

23.952.160

67

Öffentliche Einrichtungen und

29.584.480

 

29.584.480

68

Wirtschaftliche Unternehmen

15.064.130

 

15.064.130

69

Finanzen und Steuern

110.515.680

+19.783.000

130.298.680

 

Summen

539.383.280

+19.783.000

559.166.280

2. Nachtragshaushalt 2009 - Gesamtplan -Finanzierungsübersicht

I.

Ermittlung des Finanzierungssaldos

Ansatz HHPlan

Veränderung NHH

Ansatz 2009

 

 

EUR

EUR

EUR

1.

Ausgaben

513.531.780

19.783.000

533.314.780

 

ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführung an Rücklagen,

 

 

 

 

Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages und Erstattungen

 

 

 

 

innerhalb des Haushalts

 

 

 

2.

Einnahmen

426.781.530

19.783.000

446.564.530

 

ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen,

 

 

 

 

Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und Erstattungen

 

 

 

 

innerhalb des Haushalts

 

 

 

3.

Finanzierungssaldo

86.750.250

0

86.750.250

II.

Zusammenstellung des Finanzierungssaldos

 

 

 

1.

Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt

86.648.500

0

86.648.500

1.1

Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt

112.500.000

0

112.500.000

1.2

Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt

25.851.500

0

25.851.500

2.

Rücklagenbewegung

101.750

0

101.750

2.1

Entnahmen aus Rücklagen

101.750

0

101.750

2.2

Zuführung an Rücklagen

0

0

0

3.

Kassenmäßige Abwicklung der Vorjahre

0

0

0

3.1

Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen

0

0

0

3.2

Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen

0

0

0

4.

Erstattungen innerhalb des Haushalts

0

0

0

4.1

Einnahmenseite

0

0

0

4.2

Ausgabenseite

0

0

0

5.

Finanzierungssaldo (Summe 1 bis 4)

86.750.250

0

86.750.250

Kreditfinanzierungsplan

 

 

 

I.

Kredite am Kreditmarkt

 

 

 

1.

Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt

112.500.000

0

112.500.000

2.

Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt

25.851.500

0

25.851.500

3.

Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt

86.648.500

0

86.648.500

II.

Kredite im öffentlichen Bereich

 

 

 

1.

Einnahmen aus Krediten aus dem öffentlichen Bereich (Obergruppe 31)

0

0

0

2.

Ausgaben zur Schuldentilgung im öffentlichen Bereich (Obergruppe 58)

0

0

0


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.