Beamtinnen und Beamte bei Polizei und Feuerwehr sind bei ihrer Dienstausübung erheblichen Risiken ausgesetzt. Auf Anregung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) haben sich daher Innensenator Ulrich Mäurer und Finanzsenator Dietmar Strehl darauf geeinigt, bei der nächsten Novelle im Beamtenversorgungsrecht die einmalige Unfallentschädigung bei einem sogenannten "qualifizierten Dienstunfall" auf das Niveau des Bundes anzuheben.