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Jahresabschluss der Musikschule Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2014

Veröffentlichungsdatum:30.10.2015 Inkrafttreten31.10.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 1236, ber. S. 1256
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 33
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Musikschule Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2014 (Brem.ABl. 2015, S. 1236, ber. S. 1256)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Kultur
Erlassdatum:30.10.2015
Fassung vom:30.10.2015
Gültig ab:31.10.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 33 BremSVG
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 1236, ber. S. 1256
Jahresabschluss der Musikschule Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2014

Jahresabschluss der Musikschule Bremen

- Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2014

Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 1. Dezember 2009 sowie § 7 Absatz 1 Nummer 2 des Ortsgesetzes über die Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (BremMusikSchOG) vom 22. Dezember 1998 hat der Betriebsausschuss der Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, in seiner Sitzung am 29. September 2015 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 festgestellt.

Der Betriebsleitung wurde Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 erteilt.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2014

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2014

Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2014

Der Senator für Kultur

gez. Bürgermeister Dr. Carsten Sieling
Vorsitzender des Betriebsausschlusses
der Musikschule Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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