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Jahresabschluss der Stadtbibliothek Bremen
- Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen -
für das Wirtschaftsjahr 2024
Gemäß § 11 Absatz 1 Ziffer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden vom 7. Dezember 2009 (Brem.GBl. S. 505) sowie § 7 Absatz 3 Ziffer 5 des Ortsgesetzes über den Eigenbetrieb Stadtbibliothek Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen vom 22. Dezember 1998 (Brem.GBl. S. 393), hat der gemeinsame Betriebsausschuss für die Bremer Volkshochschule und die Stadtbibliothek Bremen für die Stadtbibliothek Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, den Jahresabschluss 2024 festgestellt.
Der Betriebsleitung wurde Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 erteilt.
Bilanz zum 31. Dezember 2024 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2024 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2024 |
Der Senator für Kultur
gez. Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte
Vorsitzender des gemeinsamen Betriebsausschusses
der Bremer Volkshochschule und
der Stadtbibliothek Bremen,
Eigenbetriebe der Stadtgemeinde Bremen