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Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2019

Veröffentlichungsdatum:10.08.2020 Inkrafttreten11.08.2020
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 838
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 7
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2019 (Brem.ABl. 2020, S. 838)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Erlassdatum:16.04.2020
Fassung vom:16.04.2020
Gültig ab:11.08.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7 BremSVG
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 838
Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2019

Jahresabschluss der Werkstatt Bremen
eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen,
für das Geschäftsjahr 2019

Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes der Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde vom 20. Juli 1992 (Brem.GBl. S. 161) hat der Betriebsausschuss Werkstatt Bremen den Jahresabschluss 2019, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis genommen und mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

Der Betriebsausschuss beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Betriebsleitung.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2019

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2019

Anlage 3: Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

gez. Senatorin Anja Stahmann
Vorsitzende des Betriebsausschusses
Werkstatt Bremen


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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