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Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2020

Veröffentlichungsdatum:17.08.2021 Inkrafttreten18.08.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 854, ber. S. 861
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2020 (Brem.ABl. 2021, S. 854, ber. S. 861)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Erlassdatum:17.08.2021
Fassung vom:17.08.2021
Gültig ab:18.08.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 854, ber. S. 861
Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2020

Jahresabschluss der Werkstatt Bremen
eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen,
für das Geschäftsjahr 2020

Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes der Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde vom 20. Juli 1992 (Brem.GBl. S. 161) hat der Betriebsausschuss Werkstatt Bremen den Jahresabschluss 2020, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis genommen und mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

Der Betriebsausschuss beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses 2020 sowie die Entlastung der Betriebsleitung.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2020



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2020



Anlage 3:

Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

gez. Senatorin Anja Stahmann
Vorsitzende des Betriebsausschusses
Werkstatt Bremen


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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