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Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2022

Veröffentlichungsdatum:06.09.2023 Inkrafttreten07.09.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 993
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2022 (Brem.ABl. 2023, S. 993)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Erlassdatum:06.09.2023
Fassung vom:06.09.2023
Gültig ab:07.09.2023
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 993
Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Geschäftsjahr 2022

Jahresabschluss der Werkstatt Bremen
eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen,
für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes der Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde vom 20. Juli 1992 (Brem.GBl. S. 161) hat der Betriebsausschuss Werkstatt Bremen den Jahresabschluss 2022, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis genommen und mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

Der Betriebsausschuss beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses 2022 sowie die Entlastung der Betriebsleitung.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2022

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2022

Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

gez. Senatorin Anja Stahmann
Vorsitzende des Betriebsausschusses
Werkstatt Bremen


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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