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Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Geschäftsjahr 2024

Veröffentlichungsdatum:19.09.2025 Inkrafttreten20.09.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 857
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Geschäftsjahr 2024 (Brem.ABl. 2025, S. 857)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Erlassdatum:19.09.2025
Fassung vom:19.09.2025
Gültig ab:20.09.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2025, 857
Jahresabschluss der Werkstatt Bremen eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Geschäftsjahr 2024

Jahresabschluss der Werkstatt Bremen
eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
für das Geschäftsjahr 2024

Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes der Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde vom 20. Juli 1992 (Brem.GBl. S. 161) hat der Betriebsausschuss Werkstatt Bremen den Jahresabschluss 2024, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis genommen und mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

Der Betriebsausschuss beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses 2024 sowie die Entlastung der Betriebsleitung.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2024

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2024

Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

gez. Senatorin Dr. Claudia Schilling
Vorsitzende des Betriebsausschusses
Werkstatt Bremen


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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