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Jahresabschluss der Werkstatt Bremen
eingetragener Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
für das Geschäftsjahr 2024
Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes der Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde vom 20. Juli 1992 (Brem.GBl. S. 161) hat der Betriebsausschuss Werkstatt Bremen den Jahresabschluss 2024, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis genommen und mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
Der Betriebsausschuss beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses 2024 sowie die Entlastung der Betriebsleitung.
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2024
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2024
Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
gez. Senatorin Dr. Claudia Schilling
Vorsitzende des Betriebsausschusses
Werkstatt Bremen