Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2020

Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2020

Veröffentlichungsdatum:22.09.2021 Inkrafttreten23.09.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 966
Bezug (Rechtsnorm)BremSVInfraOG § 7
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2020 (Brem.ABl. 2021, S. 966)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:22.09.2021
Fassung vom:22.09.2021
Gültig ab:23.09.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7 BremSVInfraOG
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 966
Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2020

Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur
der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA)
für das Wirtschaftsjahr 2020

Die Deputation Mobilität, Bau und Stadtentwicklung und die Deputation Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie hat gemäß § 7 des Ortsgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 49) zum Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2020 des Sondervermögens Infrastruktur die folgenden Beschlüsse gefasst:

1.
Der Sondervermögensausschuss Infrastruktur stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 des Sondervermögens Infrastruktur fest.
2.
Der Sondervermögensausschuss Infrastruktur beschließt, den Bilanzverlust 2020 in Höhe von 1 021 942 382,50 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Der Sondervermögensausschuss Infrastruktur erteilt der Geschäftsführung für das Jahr 2020 Entlastung.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2020



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2020



Anlage 3:

Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum 31. Dezember 2020

            

gez. Falk Wagner
Vorsitzender der Deputation
Mobilität, Bau und Stadtentwicklung

          

gez. Silvia Neumeyer
Vorsitzende der Deputation
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.