Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2021

Veröffentlichungsdatum:02.06.2023 Inkrafttreten03.06.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 455
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2021 (Brem.ABl. 2023, S. 455)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Erlassdatum:08.02.2023
Fassung vom:08.02.2023
Gültig ab:03.06.2023
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 455
Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen
für das Wirtschaftsjahr 2021

Zum Jahresabschluss des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen für das Wirtschaftsjahr 2021 hat der Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen in seiner Funktion als Sondervermögensausschuss am 8. Februar 2023 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen stellt in Wahrnehmung der Aufgaben als Sondervermögensausschuss den Jahresabschluss 2021 des sonstigen Sondervermögens Fischereihafen fest und erteilt der Geschäftsführung Entlastung für das Geschäftsjahr 2021.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2021



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021



Anlage 3:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

gez. Maurice Müller
Vorsitzender des Sondervermögensausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.