Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt (Stadt) für das Wirtschaftsjahr 2020

Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt (Stadt) für das Wirtschaftsjahr 2020

Veröffentlichungsdatum:22.10.2021 Inkrafttreten23.10.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 1084
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt (Stadt) für das Wirtschaftsjahr 2020 (Brem.ABl. 2021, S. 1084)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Senatskanzlei
Erlassdatum:01.09.2021
Fassung vom:01.09.2021
Gültig ab:23.10.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 1084
Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt (Stadt) für das Wirtschaftsjahr 2020

Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens
Überseestadt (Stadt)
für das Wirtschaftsjahr 2020

Zum Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt für das Jahr 2020 hat die städtische Deputation für Wirtschaft und Arbeit in ihrer Funktion als Sondervermögensausschuss am 1. September 2021 folgenden Beschluss gefasst:

1.
Die städtische Deputation für Wirtschaft und Arbeit stellt in ihrer Funktion als Sondervermögensausschuss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 fest.
2.
Die städtische Deputation für Wirtschaft und Arbeit erteilt in ihrer Funktion als Sondervermögensausschuss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt der Geschäftsführung Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2020.
3.
Die städtische Deputation für Wirtschaft und Arbeit bittet in ihrer Funktion als Sondervermögensausschuss des Sonstigen Sondervermögens Überseestadt die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, den Jahresabschluss 2020 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2020



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020



Anlage 3:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

gez. Christoph Weiss
Vorsitzender des Sondervermögensausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.