Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss des Übersee-Museums Bremen - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2009

Jahresabschluss des Übersee-Museums Bremen - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2009

Veröffentlichungsdatum:03.12.2010 Inkrafttreten04.12.2010
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 1007
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 28
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Übersee-Museums Bremen - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2009 (Brem.ABl. 2010, S. 1007)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Kultur
Erlassdatum:03.12.2010
Fassung vom:03.12.2010
Gültig ab:04.12.2010
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 28 BremSVG
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 1007
Jahresabschluss des Übersee-Museums Bremen - Stiftung öffentlichen Rechts - für das Wirtschaftsjahr 2009

Jahresabschluss des Übersee-Museums Bremen
– Stiftung öffentlichen Rechts –
für das Wirtschaftsjahr 2009

Gemäß § 4 Absatz 4 der Stiftungssatzung in Verbindung mit § 28 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes Bremen (BremEBG), (Brem.GBl. S. 127) hat der Stiftungsrat des Übersee-Museums den Jahresabschluss 2009 festgestellt sowie dem Vorstand die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 erteilt.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2009

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2009

Anlage 3: Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2009

gez. Staatsrätin
Carmen Emigholz
Vorsitzende des Stiftungsrates


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.