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Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes „Helene-Kaisen-Haus“, Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2019

Veröffentlichungsdatum:19.02.2021 Inkrafttreten20.02.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 113
Bezug (Rechtsnorm)LHO § 26
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes „Helene-Kaisen-Haus“, Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2019 (Brem.ABl. 2021, S. 113)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:07.09.2020
Fassung vom:07.09.2020
Gültig ab:20.02.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 26 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 113
Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes „Helene-Kaisen-Haus“, Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2019

Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes „Helene-Kaisen-Haus“,
Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2019

Gemäß der Ziffer 7 Absatz 1 laufende Nummer 3 der Richtlinie für Betriebe nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 hat der Ausschuss für Jugend, Familie und Frauen als zuständiger Betriebsausschusses mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ hat den geprüften Jahresabschluss 2019 für das Helene-Kaisen-Haus vorgelegt und erteilt dazu einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Seiten 19/22). Der Bericht wurde an die Fraktionsvorsitzenden und die jugendpolitischen Sprecherinnen versendet.

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen empfiehlt, der Feststellung des Jahresabschlusses für 2019 zuzustimmen, dem Betriebsleiter die erforderliche Entlastung zu erteilen und die Betriebsleitung zu bitten, die Veröffentlichung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Prüfungsvermerk des Jahresabschlusses 2019 im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen zu veranlassen.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2019

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2019

Anlage 3: Abschließender Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 2019

gez. Frost
Stadtrat
Vorsitzender des Ausschusses
für Jugend, Familie und Frauen
als zuständiger Betriebsausschuss


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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