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Jahresabschluss
Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts
für das Wirtschaftsjahr 2025
Gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 3 Ortgesetz über die Errichtung der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 490) i.V.m. § 6 Absatz 5 Nummer 7 Bremisches Kommunalunternehmensgesetz (BremKuG) vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 486) hat der Verwaltungsrat der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und dem Vorstand die Entlastung erteilt:
Der Verwaltungsrat nimmt den Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2025 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2025 fest. Der Verwaltungsrat beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von 803 556,41 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Verwaltungsrat entlastet den Vorstand der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, für das Geschäftsjahr 2025.
Bilanz zum 31. Dezember 2025 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2025 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
gez. Senatorin
Vorsitzende des Verwaltungsrates