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Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2019

Veröffentlichungsdatum:09.09.2021 Inkrafttreten10.09.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 935
Bezug (Rechtsnorm)EBBOG § 7
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2019 (Brem.ABl. 2021, S. 935)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:29.05.2021
Fassung vom:29.05.2021
Gültig ab:10.09.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7 EBBOG
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 935
Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2019

Jahresabschluss
- Entsorgungsbetriebe Bremerhaven -
für das Wirtschaftsjahr 2019

Gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) sowie nach § 7 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven vom 27. Januar 1994 (Brem.GBl. S. 89) hat der Entsorgungsbetriebsausschuss der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

1.
Der Entsorgungsbetriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2019 der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden sowie § 7 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven fest.
2.
Der Entsorgungsbetriebsausschuss beschließt in Bezug auf den Jahresabschluss 2019 der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden sowie § 7 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen.

Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:

Der Jahresverlust 2019 in Höhe von 1 362 830,59 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2019



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung



Anlage 3:

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

Neuhoff
Bürgermeister
Vorsitzender des Entsorgungsbetriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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