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Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2022

Veröffentlichungsdatum:26.11.2025 Inkrafttreten27.11.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 1061
Bezug (Rechtsnorm)BremKuG § 1, BremKuG § 6
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2022 (Brem.ABl. 2025, S. 1061)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:20.12.2023
Fassung vom:20.12.2023
Gültig ab:27.11.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 1 BremKuG, § 6 BremKuG
Fundstelle:Brem.ABl. 2025, 1061
Jahresabschluss - Entsorgungsbetriebe Bremerhaven - für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss
- Entsorgungsbetriebe Bremerhaven -
für das Wirtschaftsjahr 2022

Gemäß dem Ortsgesetz über die Umwandlung des Eigenbetriebes Entsorgungsbetrieb Bremerhaven (EBB) in eine Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Absatz 1 des Bremischen Kommunalabgabengesetzes vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 486) – BremKUG – in der Fassung des Ortsgesetzes (EBBOG) vom 28. November 2019 (Brem.GBl. S. 718) in Verbindung mit § 6 Absatz 5 Nummer 7 BremKUG hat der Verwaltungsrat der EBB, Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2023 den Jahresabschluss festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Der Magistrat der Seestadt Bremerhaven hat den festgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2023 bestätigt und dem Verwaltungsrat, mit nachfolgendem Beschluss, Entlastung erteilt.

1.
Der Jahresabschluss der EBB AöR für das Geschäftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 206.280.274,78€ Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von 316.792,01€ Euro wird beschlossen.
2.
Der Jahresfehlbetrag von 316.792,01€ Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Dem Verwaltungsrat wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
4.
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2022

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3: Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

Für die Stadt Bremerhaven
Magistrat der Stadt Bremerhaven

gez. Neuhoff
Bürgermeister


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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