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Jahresabschluss
- Entsorgungsbetriebe Bremerhaven -
für das Wirtschaftsjahr 2023
Gemäß dem Ortsgesetz über die Umwandlung des Eigenbetriebes Entsorgungsbetrieb Bremerhaven (EBB) in eine Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Absatz 1 des Bremischen Kommunalabgabengesetzes vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 486) – BremKUG – in der Fassung des Ortsgesetzes (EBBOG) vom 28. November 2019 (Brem.GBl. S. 718) in Verbindung mit § 6 Absatz 5 Nummer 7 BremKUG hat der Verwaltungsrat der EBB, Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2024 den Jahresabschluss festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Der Magistrat der Seestadt Bremerhaven hat den festgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 bestätigt und dem Verwaltungsrat, mit nachfolgendem Beschluss, Entlastung erteilt.
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2023
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3: Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
Für die Stadt Bremerhaven
Magistrat der Stadt Bremerhaven
gez. Neuhoff
Bürgermeister